Einreisebestimmungen für Hunde

Reisen mit Hund ist inzwischen vor allem innerhalb Europa relativ problemlos und - bis auf ein paar Ausnahmen - ohne viel Vorbereitung möglich. Für die meisten Länder gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen, in denen einheitlich geregelt ist, was Sie für Ihren Hund benötigen:

  • einen EU-Heimtierausweis (Hinweise zum neuen EU-Heimtierausweis siehe unten)
  • Microchip oder Tätowierung zur eindeutige Identifizierung Ihres Hundes
  • eine gültige Tollwutimpfung

EU-Heimtierausweis
Seit dem 29.12.2014 gibt es einen neuen EU-Heimtierausweis. Die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Identifizierung Ihres Hundes
Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (oder mit Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist).

Tollwutimpfung
  • Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht.
  • Der Grenzübertritt darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.
  • Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen.
  • Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte.
  • Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.


In einigen Ländern (z.B. England, Norwegen) gelten darüber hinaus noch zusätzliche Regeln.

Wir haben für Sie alle Einreisebestimmungen für die (meisten) Länder zusammengefasst. Es handelt sich hierbei um den Stand Januar 2016. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dennoch über die aktuellen Reisebestimmungen in den einzelnen Ländern, da kurzfristig Änderungen erfolgen können.

Für Reisen ausserhalb Europa empfehlen wir um Kontaktaufnahme mit der Botschaft Ihres Reiselandes.

Belgien
Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter 3 Monaten und für Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr.

 

Dänemark
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.

 

Deutschland
Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus. Einfuhr im Ausland erworbener TiereGesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.

 

Estland
Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.

 

Finnland
Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung. Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach Impfung erfolgen.

 

Frankreich
Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture, Paris erforderlich.

 

Italien
Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt wird ein 11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mindestens 20 Tagen. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.Luxemburg
Eine Tollwutimpfung sollte vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.

 

Niederlande
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate.

 

Norwegen
Die Tiere müssen bei der Einreise von einer Tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt sein.
Die Tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der lmpfbescheinigung (Teil II). Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 1 0 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multi-locularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.
Tollwut: Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Leptospirose: Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein ( oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen).
Staupe: Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Leptospirose- und Staupeimpfung müssen bei Ein-fuhr mindestens 30 Tage zurückliegen.
ldentifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt werden.
Erklärung, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA- Staaten gehalten wurde.

 

Österreich
Internationaler lmpfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Nach der Impfung sollten mindestens 30 Tage aber höchstens 12 Monate vergangen sein. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.

 

Polen
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage, aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen.Schweden
Einfuhrerlaubnis: Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease Control Division, Swedish Board of Agriculture, SE-551 82 Jönköping, Schweden) zu beantragen ist. Der Zahlungsbeleg über 400 SEK wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation des Tieres, Ausgangsland und dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in Schweden an das Amt gesandt. Mit diesem Beleg können bis zu 10 Hunde und Katzen innerhalb eines Jahres eingeführt werden.
Gesundheitsbescheinigung: siehe Norwegen
Impfbescheinigung: Tiere müssen vor der Impfung gechippt werden.
Tollwut: Die Impfung darf bei Einreise nicht älter als 1 Jahr und 45 Tage sein. Tollwutimpfungen vor einem Alter von 3 Monaten sind nicht gültig.
Leptospirose: Gültigkeitsdauer siehe Tollwutimpfung.
Staupe: Impfung darf nicht länger als 2 Jahre und 45 Tage zurückliegen.
Weitere Bestimmungen (Titer etc.): siehe Norwegen

 

Schweiz
Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Die Einfuhr von Hunden mit kopierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als 5 Monate verboten. Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder dem Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.

 

Slovenien
Internationaler lmpfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis und Tollwutimpf-bescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 15 Tage alt sein und maximal 1 Jahr zurückliegen. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.

 

Slowakei
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein.

 

Spanien
Internationaler lmpfpass mit Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis, nicht älter als 10 Tage. Für Tiere unter 3 Monaten keine Impfpflicht. Tollwutimpfung vor mindestens 4 Wochen, aber nicht länger als vor 1 Jahr.

 

,Tschechien
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein.

 

Ungarn
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen - für die Wiedereinreise nach Deutschland darf das Impfdatum maximal 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen lmpfpass vermerkt sein. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.

 

USA
Hunde und Katzen müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7-10 Tage vor Abflug in die Vereinigten Staaten im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Liegt dies nicht vor, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen. Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wachen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verbleiben.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer
Datenschutzerklärung
OK - ich bin einverstanden